Eigentumsvorbehalt
Die verkauften Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Verkäufers. Der Käufer darf über die gekauften Gegenstände nicht verfügen, sie also weder veräußern, verpfänden, vermieten, verleihen noch verschenken.
Zahlungsverzug
Gerät der Käufer im Falle einer eventuellen bewilligten Ratenzahlung mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug und kommt der Betrag, mit dessen Zahlung er im Verzug ist, mindestens dem 10. Teil des Kaufpreises der übergebenen Sache gleich, so ist die Restforderung auf einmal fällig.
Pauschalierte Schadensberechnung
Sollte der Verkäufer aufgrund der Nichterfüllung dieses Vertrages seitens des Käufers einen Schaden erleiden, so kann der Verkäufer vom Käufer einen Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25% des Nettokaufpreises verlangen. Der Käufer erkennt an, dass diese Schadenersatzregelung einen Pauschalschaden darstellt und der Vereinfachung der Schadensberechnung durch den Verkäufer dient.
Lieferung
Ist dem Verkäufer die Einhaltung der Lieferfrist nicht möglich, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren und kann Rechte aus dem Vertrag erst nach Ablauf dieser Nachfrist geltend machen. Erfüllungsort ist Sitz des Verkäufers.
Mängelrüge
Haben die Käufer oder die für sie Abnehmenden durch Unterschrift bestätigt, dass sie die Möbel in ordnungsgemäßem Zustand erhalten haben, so können nachträglich keine Reklamationen geltend gemacht werden.
Gerichtstand
Gerichtstand ist der Ort der Niederlassung des Verkäufers.
Schriftliche Bestätigung
Zusätzlich oder abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich bestätigt sind. |